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Über mich

Förderfähige Beratung

Beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen: Wann eine Konzeptberatung über BAFA oder das Betriebsberatungsprogramm RLP förderfähig ist und wie der Ablauf aussieht.

Pfisterer Consulting ist ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen (Berater-ID 229539). Konzeptionelle Beratung durch mich kann deshalb öffentlich gefördert werden: bundesweit über das Programm des BAFA, in Rheinland-Pfalz zusätzlich über das Betriebsberatungsprogramm RLP der ISB.

Diese Seite erklärt, was gefördert wird, was nicht, und in welcher Reihenfolge ein gefördertes Mandat abläuft. Die Reihenfolge entscheidet: Wer sie umdreht, verliert die Förderung, auch wenn sonst alles stimmt.

Was gefördert wird

Gefördert ist die konzeptionelle Beratung. Also die Analyse der Ausgangslage, das Konzept mit betriebsindividuellen Handlungsempfehlungen, die Entscheidungsvorbereitung und der schriftliche Beratungsbericht. Kurz: der Teil, in dem entschieden wird, was gemacht wird und warum.

Nicht gefördert ist die Umsetzung. Dazu zählen die Erarbeitung und Anpassung von Software, die Datenmigration, der laufende Betrieb, Lizenzen und Schulungen. Auch die Begleitung während der Einführung fällt heraus, Coaching eingeschlossen.

Die Umsetzung biete ich anschließend ungefördert an, getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet. Beides in einem Vorgang zu mischen geht nicht, und das ist keine Vorsicht meinerseits, sondern die Vorgabe beider Richtlinien.

Typische Themen aus meiner Arbeit, die in den konzeptionellen Teil passen: die Auswahl eines ERP-Systems und die Migrationsstrategie, die anstehenden E-Rechnungs-Pflichten, die Digitalisierung von Backoffice-Prozessen und der Einsatz von KI dort, wo er sich rechnet.

Die zwei Programme

ProgrammWerWas gefördert wirdUmfang
Bundesprogramm des BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMUkleine und mittlere Unternehmen, maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstättekonzeptionelle Beratung mit schriftlichem BeratungsberichtFörderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro ohne Umsatzsteuer. Der Zuschuss beträgt davon bis zu 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro, vorbehaltlich Bewilligung im Einzelfall.
Betriebsberatungsprogramm RLP der ISBUnternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen in Rheinland-Pfalzbetriebliche Beratung, darunter Digitalisierung und Künstliche Intelligenz; nicht die Umsetzung und nicht die Begleitung der EinführungIn Rheinland-Pfalz fördert das Betriebsberatungsprogramm RLP der ISB bis zu 50 Prozent der Beratungskosten ohne Umsatzsteuer, höchstens 500 Euro je Tagewerk zu acht Beratungsstunden, vorbehaltlich Bewilligung im Einzelfall.

Stand: August 2026, Quelle: bafa.de

Stand: August 2026, Quelle: isb.rlp.de

Bundesprogramm des BAFA

Das Bundesprogramm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU nimmt Anträge längstens bis zum 31. Dezember 2026 an. Wer eine geförderte Beratung plant, stellt den Antrag rechtzeitig vorher.

Für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, ausgenommen das Land Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro, vorbehaltlich Bewilligung im Einzelfall. Maßgeblich ist der Standort Ihrer beratenen Betriebsstätte, nicht mein Sitz.

Je Unternehmen sind innerhalb der Richtliniendauer bis zu fünf abgeschlossene Beratungen förderfähig, höchstens zwei pro Kalenderjahr, vorbehaltlich Bewilligung im Einzelfall.

Betriebsberatungsprogramm RLP der ISB

Je Unternehmen sind innerhalb von vier Kalenderjahren bis zu 20 Tagewerke förderfähig. Ein Berater-Register gibt es in diesem Programm nicht; die Befähigung wird je Antrag nachgewiesen. Bei Beratungen zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz gehört eine Förderempfehlung der zuständigen Kammer zum Antrag.

So läuft ein gefördertes Mandat

  1. Kostenfreies Erstgespräch. Unverbindlich, keine Bindung, kein Vertrag. Wir klären, ob überhaupt ein förderfähiger Beratungsbedarf vorliegt.
  2. Sie stellen den Förderantrag, vor dem Vertragsschluss und vor jedem Beratungsbeginn. Meine Berater-ID 229539 gehört in den Antrag; ich schicke sie Ihnen schriftlich, damit sie nicht am Telefon verhört wird.
  3. Sie warten das Informationsschreiben der Bewilligungsstelle ab. Solange es nicht vorliegt, gibt es kein Mandat.
  4. Erst danach schließen wir den Beratungsvertrag, und erst danach beginnt die Beratung.
  5. Ich führe die konzeptionelle Beratung durch und schreibe den Beratungsbericht. Unterschrieben wird er von uns beiden.
  6. Sie reichen Bericht und Verwendungsnachweis ein. Sie zahlen meine Rechnung in voller Höhe selbst; die Förderstelle erstattet den bewilligten Anteil an Sie, nicht an mich.

Die Reihenfolge ist nicht formal. Wer den Vertrag vor dem Informationsschreiben schließt oder vorher mit der Beratung beginnt, verliert die Förderung. Das gilt auch dann, wenn der Antrag später bewilligt würde, denn der Abschluss des Vertrags gilt bereits als Beginn der Beratung. Deshalb bitte ich an dieser einen Stelle um Geduld, auch wenn es eilig ist.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens sind Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis einzureichen. Die Frist läuft ab dem Informationsschreiben, nicht ab dem Ende der Beratung; Ihr genauer Termin steht im Schreiben selbst.

Zwei Besonderheiten, die im Erstgespräch dazugehören: Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Jahr am Markt sind, führen im Bundesprogramm zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Und im Landesprogramm der ISB tritt an die Stelle des Informationsschreibens die Bewilligung, wobei dort bereits die Beauftragung als Beginn der Beratung gilt. Der Antrag steht also in beiden Programmen am Anfang.

Was ich nicht verspreche

Über die Bewilligung entscheidet die Förderstelle, nicht ich. Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, prüft sie anhand Ihrer Zahlen; alles, was ich vorher dazu sage, ist eine Einschätzung und wird auch so gesagt.

Den Antrag stellen Sie selbst. Ich unterstütze bei den Angaben und liefere, was Sie von mir brauchen, aber ich trete gegenüber der Förderstelle nicht an Ihre Stelle.

Mein Honorar bleibt vom Förderbetrag unberührt. Ich rechne nichts damit auf und beteilige mich nicht an den Beratungskosten.

Der Beratungsbericht empfiehlt eine Richtung, keinen Anbieter. Wenn Sie danach mit mir umsetzen wollen, ist das Ihre Entscheidung nach der Beratung und kein im Bericht vorgezeichneter Weg.

Häufige Fragen

Was ist förderfähig und was nicht?

Gefördert wird die konzeptionelle Beratung: Analyse der Ausgangslage, Konzept, Empfehlung und der schriftliche Beratungsbericht. Nicht gefördert sind die Umsetzung, die Begleitung während der Einführung, der laufende Betrieb, Lizenzen und Schulungen. Die Umsetzung beauftragen Sie danach getrennt und ungefördert.

In welcher Reihenfolge läuft der Antrag?

Erst das kostenfreie Erstgespräch, dann Ihr Förderantrag mit meiner Berater-ID, dann warten Sie das Informationsschreiben der Bewilligungsstelle ab. Erst danach schließen wir den Beratungsvertrag und beginnen. Der Abschluss des Vertrags gilt bereits als Beginn der Beratung; wer ihn vorzieht, verliert die Förderung.

Wer bekommt das Geld, und wann?

Sie. Sie zahlen meine Rechnung in voller Höhe selbst und reichen danach Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis ein. Die Förderstelle erstattet den bewilligten Anteil an Sie, nicht an mich. Im Bundesprogramm sind die Unterlagen spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens fällig.

Was bedeutet die Listung beim BAFA, und was bedeutet sie nicht?

Pfisterer Consulting ist ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen (Berater-ID 229539). Die Registrierung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie mich in einem Förderantrag benennen können. Eine Prüfung meiner Beratungsqualität durch die Behörde ist sie nicht, und über Ihren Antrag sagt sie nichts aus: Darüber entscheidet allein die Bewilligungsstelle.

Gilt das auch außerhalb von Rheinland-Pfalz?

Ja. Das Programm des BAFA ist ein Bundesprogramm und steht Unternehmen in ganz Deutschland offen; maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte. Das Betriebsberatungsprogramm RLP der ISB gilt dagegen nur für Rheinland-Pfalz. Beraten kann ich Sie bundesweit, per Videokonferenz oder vor Ort.

Nächster Schritt

Im kostenfreien Erstgespräch, 30 bis 60 Minuten und unverbindlich, klären wir zuerst, ob ein Förderweg für Ihren Fall überhaupt sinnvoll ist. Manchmal lautet die Antwort nein, und dann sparen Sie sich den Antrag.

Schreiben Sie mir über das Kontaktformular. Woran sich ein Konzept bei mir festmacht, steht in der Übersicht meiner Leistungen.

Interesse geweckt?

In einem kurzen Gespräch klären wir, ob und wie ich helfen kann.

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